Hundewesen

Jagd ohne Hund ist Schund

„Jagd ohne Hund ist Schund“ –  ein altes und bewährtes Sprichwort, es trifft auch heute noch zu.

Die Jägerschaft Rudolstadt unterstützt das Jagdgebrauchshundewesen in Förderung des Prüfungswesens, Unterstützung der Hundeführer bei der Abrichtung und Ausbildung ihrer Junghunde und in der Durchführung einer Brauchbarkeitsprüfung gem. ThJG.

Weiterhin unterstützen die Mitglieder einen Gebrauchshundefond, der verunglückten Gespannen eine kleine finanzielle Unterstützung im Ernstfall bieten soll.

 

Ausbildungskurs:

Jährlich findet unter Leitung des Obmanns des Jagdgebrauchshundewesens ein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Brauchbarkeitsprüfung statt.

Hier werden rasseoffen Hunde auf ihr weiteres jagdliches Leben  geprägt und gefördert.

Anfragen zur Teilnahme an den Obmann Karsten Schmidt.

 

Versicherungsschutz:

Mitglieder der Jägerschaft, die ihre Jagdhaftpflichtversicherung über die Gruppenversicherung des Landesjagdverbandes abgeschlossen haben, besitzen eine Haftpflichtversicherung für bis zu 3 Jagdhunde.

Bedingung für eine Versicherung ist eine erfolgreich abgeschlossene Brauchbarkeitsprüfung oder der Hund befindet sich bis zur Vollendung des 36. Lebensmonates in Ausbildung.

 

Brauchbarkeit:

Jedes Jahr im Oktober führt die Jägerschaft eine Brauchbarkeitsprüfung durch.

Hier werden die Gespanne praxisnahe Aufgaben absolvieren, die sie für die Zukunft befähigen, krankes Wild nachzusuchen und somit unserer Aufgabe als Jäger nachzukommen.

Zeitnah findet im Nachrichtenblatt Thüringer Jäger eine Ausschreibung zu dieser Prüfung statt.

Anschrift des Obmanns Jagdhundewesen:

Ken Grothe, Leutnitz 35,07426 Königsee
Tel. 015755401960, kengrothe@web.de